Allgemeine Geschäftsbedingungen Direktplatzierung (Vermittlung auf Erfolgsbasis)

Recruiting Talents GmbH

Nathalie Napoli
Grindelstrasse 5
8304 Wallisellen
Schweiz

Telefon: 077 523 34 07
E-Mail: nathalie@recruitingtalents.ch

Inhalt

Nachstehend werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Direktplatzierung (Vermittlung auf Erfolgsbasis) von Fach- und Führungskräften der Recruiting Talents GmbH genannt (kurz Auftragnehmer).

Der Auftragnehmer setzt den Fokus auf den Bereich Executive Search auf Mandatsbasis. Diese Projekte werden jeweils spezifisch und individuell offeriert und durch den Auftragnehmer exklusiv durchgeführt. Bei der Direktplatzierung (Vermittlung auf Erfolgsbasis) greifen die Ansätze und der Leistungsumfang gemäss den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeiner Hinweis

Begriffsbestimmungen

  • Auftragnehmer: Eine Personalberatung, deren Geschäftszweck die Vermittlung von geeigneten Kandidaten an den Auftraggeber ist. 
  • Auftraggeber: Eine natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt, um geeignete Kandidaten zu finden.
  • Kandidat: Eine Person, die von dem Auftragnehmer im Rahmen der Personalvermittlung vorgestellt wird und die für eine Anstellung beim Auftraggeber in Betracht gezogen wird.

Inhalt des Vertrages und Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für jede Vorstellung eines Kandidaten durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber. Der Auftraggeber wird über die Geltung dieser AGBs informiert und nimmt diese mit dem Suchauftrag zur Kenntnis.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Im Einzelfall zwischen den Parteien getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGBs. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers erforderlich.

Die Vereinbarung stellt keinen exklusiven Suchauftrag dar. Der Auftraggeber kann die Leistungen vergleichbarer Unternehmen in Anspruch nehmen.

1. Leistungen

Auf der Basis eines Briefings / Anforderungsprofils der zu besetzende Stelle schlägt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Kandidaten mit den erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen vor.

Der Service beinhaltet folgende Leistungen:
  • Vorselektion geeigneter Kandidaten
  • Persönliches Gespräch mit den Kandidaten (physisch, telefonisch oder online)
  • Überprüfung der Arbeitszeugnisse
  • Evaluation der beruflichen Fähigkeiten
  • Einholen von Referenzen (bei Bedarf und Möglichkeit)
  • Präsentation aussagekräftiger Bewerbungsdossiers
  • Planung und Koordination der Vorstellungsgespräche (auf Wunsch des Auftraggebers)

Die Bewerbungsdossiers werden dem Auftraggeber nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Kandidaten übermittelt. Der Kandidat gilt durch die Übermittlung von Informationen, die eine eindeutige Identifikation seiner Identität ermöglichen, als vorgestellt (im Folgenden „Vorstellung“ genannt).

Wird innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten ein Arbeitsvertrag (unabhängig ob Teilzeit oder Vollzeit) zwischen dem Auftraggeber und dem vorgestellten Kandidaten geschlossen, nehmen beide Parteien an, dass der Vertrag auf Basis der Vorstellung des Kandidaten durch den Auftragnehmer geschlossen wurde.

Eignung des Kandidaten

Der Auftragnehmer prüft nach bestem Wissen und Gewissen alle Angaben des Kandidaten. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder die Einschätzung der Kandidaten wird nicht übernommen. Die Prüfung der Eignung obliegt dem Auftraggeber.

2. Honorar

Basis für die Berechnung des Honorars ist das vertraglich vereinbarte, jährliche Bruttoeinkommen des angestellten Kandidaten (inkl. 13. Monatslohn, Gratifikation, Bonus und anderen Vergütungen). Bei einem erfolgsabhängigen Jahreseinkommen ist das Zielsalär massgebend. Auftraggeber, welche mit einem durch den Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsverhältnis eingehen, wird folgendes Gesamthonorar (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt:

Zur Anwendung kommen folgende Honorarsätze:

1. Tranche

22%

bis bis CHF 85’000.-

2. Tranche

24%

von CHF 85'001.- bis CHF 120’000

3. Tranche

25%

von CHF 120'001.- bis CHF 125'000.-

4. Tranche

28%

ab CHF 125'100 bis CHF 999’9999.-

Handelt es sich um eine Teilzeitanstellung, wird das Honorar auf das effektive Jahres-Brutto-Einkommen berechnet. Der Prozentsatz entspricht jedoch diesem Jahreseinkommen auf 100% hochgerechnet. Die Teilzeitanstellung gilt nur für Kandidaten, die mindestens 12 Monate im selben Teilzeitpensum arbeiten.

3. Zahlungskonditionen / Garantie

Kommt ein Vertrag mit einem durch den Auftragnehmer vermittelten Kandidaten zu Stande, wird das Honorar zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung fällig und in Rechnung gestellt, unabhängig vom Arbeits- resp. Vertragsbeginn. Wird innerhalb der ersten drei Monate nach Stellenantritt des ausgewählten Kandidaten der Arbeitsvertrag wieder aufgelöst, garantiert der Auftragnehmer die Suche eines Ersatzkandidaten ohne Honorarfolge. Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer beim Auftauchen erster Probleme vor der Trennung in die Gespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten involviert wird. Die Auflösung aufgrund wirtschaftlicher Lage oder plötzliche Veränderung des Aufgabengebietes ist kein Garantiefall.

Die Faktura ist innert 10 Tagen rein Netto ohne Skonto zu bezahlen.

4. Schutzbestimmungen

Engagiert ein Auftraggeber (inkl. deren Holding- Tochter- und anderweitig rechtlich verbundenen Gesellschaften) einen von dem Auftragnehmer unterbreiteten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Präsentation der Bewerbungsunterlagen, ist der Auftragnehmer berechtigt, das entsprechende Gesamthonorar nachzufordern. Es ist untersagt, Kandidaten, die über den Auftragnehmer vorgeschlagen wurden, über eine andere Personalagentur in irgendeiner Form zu engagieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu Stillschweigen über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm von dem Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten. Direkte Referenzauskünfte des Auftraggebers bei gegenwärtigen und / oder früheren Arbeitgebern oder sonstigen Referenzpersonen dürfen nur mit dem Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen.

5. Zusätzliche Leistungen

Vom Auftraggeber zusätzlich gewünschte Dienstleistungen (z.B. spezifische und auftragsbezogene Inserate, Assessments, etc.) werden separat abgesprochen und vereinbart und zusätzlich verrechnet.

6. Datenschutz

Die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen unterstehen den Datenschutzrichtlinien. Die Bewerbungsunterlagen, ausgenommen die Unterlagen des vom Auftraggeber eingestellten Kandidaten, sind Eigentum von Recruiting Talents GmbH. Diese Unterlagen dürfen in keinem Fall weder an Drittpersonen weitergeleitet noch direkt oder indirekt verwendet werden.

7. Kommunikation

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass die Kommunikation über E-Mail und andere digitale Plattformen rechtsverbindlich ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Parteien verpflichten sich, aktuelle Kontaktinformationen zu hinterlegen.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar für diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Direktplatzierung (Vermittlung auf Erfolgsbasis)“ ist das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der aktuelle Hauptsitz der Recruiting Talents GmbH. Die Preise sind gültig bis 31.06.2026. 

Wallisellen, 1. Juli 2025

Nathalie Napoli, Geschäftsführerin

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